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   EuGH, 07.03.1972 - 84/71   

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https://dejure.org/1972,1027
EuGH, 07.03.1972 - 84/71 (https://dejure.org/1972,1027)
EuGH, Entscheidung vom 07.03.1972 - 84/71 (https://dejure.org/1972,1027)
EuGH, Entscheidung vom 07. März 1972 - 84/71 (https://dejure.org/1972,1027)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Marimex / Ministero delle finanze

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 189
    1 . HANDLUNGEN DER ORGANE - VERORDNUNGEN - UNMITTELBARE WIRKUNGEN - SUBJEKTIVE RECHTE - SCHUTZ DURCH DIE NATIONALEN GERICHTE

  • EU-Kommission

    Marimex / Ministero delle finanze

  • Judicialis

    VERORDNUNG NR. 14/64 ART. 12 ABS. 1; ; VERORDNUNG NR. 14/64 ART. 12 ABS. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. HANDLUNGEN DER ORGANE - VERORDNUNGEN - UNMITTELBARE WIRKUNGEN - SUBJEKTIVE RECHTE - SCHUTZ DURCH DIE NATIONALEN GERICHTE

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unmittelbare Wirkung von Rechtsverordnungen; Schutzauftrag der nationalen Gerichte; Vereinbarkeit mit Verordnungsbestimmungen

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1972, 89
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 01.07.1969 - 24/68

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 07.03.1972 - 84/71
    Zu den Fragen 1, 2 und 4 Nach Meinung der Firma Marimex geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes hervor, daß die Statistikgebühr und die Abgabe für Verwaltungsleistungen, auf die sich die Frage 2 des italienischen Gerichts bezieht, "Abgaben gleicher Wirkung" darstellen; die Firma Marimex verweist hierzu auf die Urteile vom 1. Juli 1969 (Kommission gegen Italien, Rechtssache 24/68, Slg. 1969, 193 ff.), 18. November 1970 (zwischen denselben Parteien, Rechtssache 8/70, Slg. 1970, 961 ff.), 17. Dezember 1970 (Aktiengesellschaft SACE gegen Finanzministerium der Italienischen Republik, Rechtssache 33/70, Slg. 1970, 1213 ff.) und 14. Dezember 1971 (Rechtssache 43/71, bereits erwähnt).

    3 Aus den Urteilen des Gerichtshofes vom 1. Juli 1969 in der Rechtssache 24/68 (Slg. 1969, 193 ff.) und vom 18. November 1970 in der Rechtssache 8/70 (Slg. 1970, 961 ff.) geht hervor, daß diese Abgaben im Sinne der Artikel 9, 12 und 13 EWG-Vertrag sowie einiger Verordnungen über gemeinsame Agrarmarktorganisationen, insbesondere des Artikels 12 Absatz 1 der Verordnung Nr. 14/64 und des Artikels 22 Absatz 1 der Verordnung Nr. 805/68, Abgaben zollgleicher Wirkung sind.

  • EuGH, 18.11.1970 - 8/70

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 07.03.1972 - 84/71
    Zu den Fragen 1, 2 und 4 Nach Meinung der Firma Marimex geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes hervor, daß die Statistikgebühr und die Abgabe für Verwaltungsleistungen, auf die sich die Frage 2 des italienischen Gerichts bezieht, "Abgaben gleicher Wirkung" darstellen; die Firma Marimex verweist hierzu auf die Urteile vom 1. Juli 1969 (Kommission gegen Italien, Rechtssache 24/68, Slg. 1969, 193 ff.), 18. November 1970 (zwischen denselben Parteien, Rechtssache 8/70, Slg. 1970, 961 ff.), 17. Dezember 1970 (Aktiengesellschaft SACE gegen Finanzministerium der Italienischen Republik, Rechtssache 33/70, Slg. 1970, 1213 ff.) und 14. Dezember 1971 (Rechtssache 43/71, bereits erwähnt).

    3 Aus den Urteilen des Gerichtshofes vom 1. Juli 1969 in der Rechtssache 24/68 (Slg. 1969, 193 ff.) und vom 18. November 1970 in der Rechtssache 8/70 (Slg. 1970, 961 ff.) geht hervor, daß diese Abgaben im Sinne der Artikel 9, 12 und 13 EWG-Vertrag sowie einiger Verordnungen über gemeinsame Agrarmarktorganisationen, insbesondere des Artikels 12 Absatz 1 der Verordnung Nr. 14/64 und des Artikels 22 Absatz 1 der Verordnung Nr. 805/68, Abgaben zollgleicher Wirkung sind.

  • EuGH, 01.07.1969 - 2/69

    Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders / Brachfeld u.a.

    Auszug aus EuGH, 07.03.1972 - 84/71
    Was die Kriterien für die Begriffsbestimmung der Abgaben mit gleicher Wirkung wie ein Zoll anbelange, genüge ein Hinweis insbesondere auf die von der Firma Marimex herangezogenen Urteile sowie auf das Urteil vom 1. Juli 1969 in den verbundenen Rechtssachen 2 und 3/69 (Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders gegen Aktiengesellschaft Brachfeld & Sons und Firma Chougol Diamond Co., Slg. 1969, 211 ff.).
  • EuGH, 17.12.1970 - 33/70

    Spa Sace / Ministero delle finanze

    Auszug aus EuGH, 07.03.1972 - 84/71
    Zu den Fragen 1, 2 und 4 Nach Meinung der Firma Marimex geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes hervor, daß die Statistikgebühr und die Abgabe für Verwaltungsleistungen, auf die sich die Frage 2 des italienischen Gerichts bezieht, "Abgaben gleicher Wirkung" darstellen; die Firma Marimex verweist hierzu auf die Urteile vom 1. Juli 1969 (Kommission gegen Italien, Rechtssache 24/68, Slg. 1969, 193 ff.), 18. November 1970 (zwischen denselben Parteien, Rechtssache 8/70, Slg. 1970, 961 ff.), 17. Dezember 1970 (Aktiengesellschaft SACE gegen Finanzministerium der Italienischen Republik, Rechtssache 33/70, Slg. 1970, 1213 ff.) und 14. Dezember 1971 (Rechtssache 43/71, bereits erwähnt).
  • EuGH, 10.10.1973 - 34/73

    Fratelli Variola Spa / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Ohne eine Unterscheidung zwischen der Regelung innerhalb der Gemeinschaft und der auf Drittländer anwendbaren Regelung zu treffen, habe der Gerichtshof bereits ausgesprochen, daß der Begriff "Abgabe gleicher Wirkung" in den Verordnungen über die Agrarmarktorganisation den gleichen Inhalt wie in den Artikeln 9 ff. des Vertrages habe (vgl. Urteile in der bereits zitierten Rechtssache 43/71 und in der Rechtssache 84/71 - Marimex/italienisches Finanzministerium - Slg. 1972, 89).
  • OVG Niedersachsen, 11.10.2005 - 12 ME 288/05

    Vereinbarkeit der Sperrfristregelungen für die Neuerteilung einer entzogenen

    Diese Bestimmungen verstoßen jedoch, soweit sie für die Entscheidung des vorliegenden Falles von Bedeutung sind, nach derzeitiger Einschätzung des Senats gegen vorrangig anwendbares europäisches Gemeinschaftsrecht und sind deshalb hier unanwendbar (vgl. grundlegend zum Vorrang des Gemeinschaftsrechtes als Anwendungsvorrang: EuGH, Urt. v. 14.12.1971, Rs. 43/71, Slg. 1971, 1039, 1049 - Politi - Urt. v. 7.3.1972, Rs. 84/71, Slg. 1972, 89, 96 - Marimex - BVerfG, Beschl. v. 9.6.1971 - 2 BvR 225/69 -, BVerfGE 31, 145, 174 f.; Beschl. v. 22.10.1986 - 2 BvR 197/83 -, BVerfGE 73, 339, 375).
  • EuGH, 28.06.1978 - 70/77

    Simmenthal SA / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Die Antragstellerin des Ausgangsverfahrens vertritt schließlich zur ersten Frage die Ansicht, es sei - im Hinblick auf die Rechtslage in der Zeit vom Inkrafttreten der Verordnungen Nr. 14/64 und 805/68 bis zur Anwendung der Richtlinie 72/462/EWG - richtigerweise davon auszugehen, daß das Verbot der Erhebung von Abgaben zollgleicher Wirkung absoluter Natur sei und keinerlei Einschränkungen vertrage; auf die zweite Frage sei gemäß dem Urteil vom 7. März 1972 Marimex (84/71 - Slg. 1972, 89) zu antworten, daß Artikel 12 Absätze 1 und 2 der Verordnung Nr. 14/64 mit dem 1. November 1964 und die Artikel 20 Absatz 2 und 22 Absatz 1 der Verordnung Nr. 805/68 mit dem 29. Juli 1968 wirksam geworden seien.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.1993 - C-277/91

    Ligur Carni Srl u. a. gegen Unità Sanitaria Locale n. XV Genua u. a.

    Dasselbe Argument wurde in der Rechtssache 84/71, Marimcx (Urteil vom 7. März 1972, Slg. 1972, 89), von der italienischen Regierung vorgetragen, die in der Sitzung die Entscheidung über diesen Punkt in das Ermessen des Gerichtshofes gestellt hat (Slg. 1972, 93).
  • EuGH, 12.01.1983 - 39/82

    Donner

    Die Rechtssachen 84/71 (Marimex, Slg. 1972, 89) und 8/70 (Italien, Slg. 1970, 961) seien von der vorliegenden Rechtssache zu unterscheiden, in der die Dienstleistungen vom Beförderungsunternehmer und nicht von einem Verwaltungsorgan des Mitgliedstaats im ausschließlichen Interesse des Empfängers erbracht würden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1978 - 70/77

    Simmenthal SpA gegen Amministrazione delle finanze. - Gebühren für

    In der Rechtssache 84/71 (erste Rechtssache Marimex - Slg. 1972, 89) hat der Gerichtshof die etwas komplizierten Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet untersucht und ist zu dem Ergebnis gelangt, daß das Verbot am 1. November 1964 in Kraft getreten und seitdem immer in Kraft geblieben ist.
  • EuGH, 09.07.1975 - 21/75

    Schroeder KG / Stadt Köln

    Der Gerichtshof sei daher von der Identität des Begriffes in beiden Beziehungen ausgegangen (Rechtssache 43/71 - Pohti - Slg. 1971, 1039 ff.; Rechtssache 84/71 - Marimex I - Slg. 1972, 89; im Tenor des letztgenannten Urteils werde ausdrücklich Artikel 20 Absatz 2 der auch in der vorliegenden Sache einschlägigen Verordnung Nr. 805/68 angeführt).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1983 - 88/82

    Amministrazione delle finanze gegen Armando und Ottavio Leonelli. - Gebühren für

    - Urteil vom 7. März 1972 in der Rechtssache 84/71, S.p.A. Marimex/Finanzminister der Italienischen Republik, Slg. 1972, 89.
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